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KEMPE Immobilien GmbH
Text Depesche 14



Personengesellschaften vs. Kapitalgesellschaften
Das Pendant zur Kapitalgesellschaft.
Personengesellschaften

 

Kapitalgesellschaften
Keine juristische Person, hat teilweise selbständige Rechte und Pflichten.

 

Als juristische Person über-nimmt sie bestimmte Rechte und Pflichten.
Min. 2 natürliche oder juristische Personen, wie Kapitalgesell-schaften schließen sich zusam-men.

 

Mindestkapital GmbH 25.000 € und bei den anderen jeweils 50,00 €.
In Deutschland gibt es versch. Formen z.B. GbR, OHG, KG und stille Gesellschaften.

 

In Deutschland gibt es ver-schiedene Formen, wie z.B. AG, KGaA, und die GmbH
Grundlage für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag.

 

Rechtsgrundlage wird im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Der Gesellschaftervertrag kann formfrei getätigt werden.

Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung des Vertrags.

Die Geschäftsführung überneh-men die Gesellschafter i.d.R. selbst.

 

Die Geschäftsführer übernimmt meist eine angestellte Person.

Alle Gesellschafter haften per-sönlich, solidarisch und uneinge-schränkt.

Die Haftung beschränkt sich in der Regel auf das Gesellschafts-vermögen.

Die Besteuerung erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Bei der Einkommensteuer und Erbschaftssteuer wird anteils-mäßig jeder einzelne Gesell-schafter besteuert.

 

Als juristische Person sind sie zur Körperschaftssteuer ver-pflichtet. 15 % Dazu muss noch 5,5 % Solidaritätszuschlag ge-rechnet werden, sowie meistens die Gewerbesteuer.

Die Einkünfte werden auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen jeweils im Rahmen ihrer persönlichen Einkommenssteuer versteuert.

Bei einer Ausschüttung eines Gewinnanteils wird den Anteils-eignern 25 % Kapitalsteuer zzgl. Solidaritäts-zuschlag abgezogen.

 

 

Das neue Optionsmodell

Mit Ausübung der Option, wird die Personengesellschaft für Ertrags-steuerzwecke sowohl materiell- rechtlich als auch verfahrens-rechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, ohne die zivilrechtliche Struktur des Unternehmens verändern zu müssen.

 

Hintergrund ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Per-sonengesellschaften.

Personengesellschaften erhalten so den Vorteil, einen ebenso hohen Anteil am Gewinn zur Reinvestition nutzen zu können, wie eine Kapitalgesellschaft.

Für wen macht die Option Sinn?

Unternehmen, die mehr Geld ver-dienen, als sie zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes benötigen und den Gewinn in das Unternehmen, Aktien oder Immobilien investieren wollen.

 

Für wen macht die Opt. Keinen Sinn?

Keinen Sinn macht die Anwendung hingegen für Unternehmen oder Immobilienbesitzende, die das Geld lieber auf dem privaten Konto haben wollen.

Wie wird es angewendet?

Der Antrag kann durch die Per-sonengesellschaften spätestens ein Monat vor Anwendungsbeginn zum Beginn des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt gestellt werden. Es sind natürlich Besonderheiten für jeden individuellen Fall zu beachten.

Die Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft unterliegt keiner zeitlichen Bindung, sodass ein Antrag auf Rückoption möglich ist

Ein rechtsform-neutrales Besteuer-ungssystem ist aus steuersystem-atischer Sicht zweifellos erstrebens-wert. Daher sind die Reformpläne des Gesetzgebers grundsätzlich zu begrüßen. Für die Praxis stellt sich jedoch die Frage, für wen bzw. in welchen Konstellationen das ange-dachte Optionsmodell von Vorteil sein kann.

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts (KöMoG) tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 


Welche Vorteile bringt das Optionsmodell?


- Durch diese Option werden 15 % Körperschaftssteuer zuzüglich ca. 15 % Gewerbesteuer, in Summe also 30 % gezahlt. Gegenüber der persönlichen Einkommenssteuer mit bis zu 42 %, werden also 12 % eingespart, die investiert werden können.

- Besonders für Immobilienbesitzende kann diese Gestaltung sehr vorteilhaft sein, da hier zusätzlich eine Befreiung von der Gewerbesteuer beantragt werden kann und dann nur die 15 % Körperschaftssteuer anfällt.

- Damit würden gegenüber der 42% Einkommenssteuer, 27 % auf die laufenden Gewinne einsparen.

- Die Übertragung einer Immobilie auf eine eigene Personengesellschaft kann zudem oft komplett grunderwerbssteuerfrei vollzogen werden. Eine Übertragung auf die eigene GmbH löst dagegen die volle Grunderwerbssteuer aus. D.h. es ist möglich, Immobilien ohne Grunderwerbssteuer zu übertragen und danach den günstigeren Steuersatz in Anspruch zu nehmen.

 

Welche Nachteile bringt das Optionsmodell?

- Keinen Sinn macht die Anwendung hingegen für Unternehmen oder Immobilienbesitzende, die das Geld lieber auf dem privaten Konto haben wollen. Bei Auszahlung des Geldes aus der Personengesellschaft an den Gesellschafter, fällt nämlich zu den 15 % Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer, auf den verbleibenden Gewinn zusätzlich 25 % Kapitalertragssteuer an. Auszahlung = Ausschüttung.

 

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Klaus Kempe